Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis. Das bedeutet, dass ich die Kosten entweder mit Ihnen persönlich abrechne oder auf Wunsch mit Ihrer privaten Krankenkasse oder anderen Kostenträgern. Eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen ist aktuell aus politischen Gründen nicht möglich (siehe hier). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Nachfolgend finden Sie Informationen über die unterschiedlichen Möglichkeiten:
Privatversicherte und Beihilfe für Beamten
Die Beihilfe sowie die meisten privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarif erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung meist vollumfänglich. Bitte informieren Sie sich dennoch rechtzeitig bei Ihren Kostenträgern wieviele Sitzungen Verhaltenstherapie im Jahr übernommen werden.
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.
Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr
Seit einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) vom 16.09.2013 können Soldaten in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Hierzu ist die Überweisung des Truppenarztes notwendig. Zur ersten probatorischen Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Ist nach der Probephase eine Psychotherapie indiziert und gewünscht, wird dies gegenüber dem Truppenarzt veranlasst. Dieser erteilt auf dieser Grundlage einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahmegenehmigung (zunächst 25 Std.).Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.
Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie als Selbstzahler zu übernehmen. In diesem Fall bleibt die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse vollständig geschützt, da keine Antragsformalitäten erforderlich sind und der Kasse keine Diagnosen mitgeteilt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss z.B. einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird. Die Kosten der Therapie können bei der Steuer geltend gemacht werden. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der GOÄ/GOP. Aus Fairnessgründen unterscheide ich in der Abrechnung nicht zwischen Selbstzahlern und privat Versicherten und nutze die gängigen Ziffern ohne Steigerung! Dies hat jedoch leider zur Folge, dass je nach Therapiephase unterschiedliche Stundenhonorare entstehen, so dass folgende Kosten entstehen würden:
- Sitzung 1-3 Sprechstunde: 812A x2 = 134,06 Euro
- Sitzung 4-8 Probatorik: 870 + 801A= 134,06 Euro
- Sitzung 8-24 Kurzzeittherapie: 812Ax2 + 801A= 167,58 Euro
- Sitzung 25-60 Langzeittherapie: 870 + 801A= 134,06 Euro
Gesetzliche Krankenkassen
Aus aktuellem politischen Anlass kann ich leider keine Patienten aufnehmen, deren Therapie über die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden würde (siehe Link).

